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Heinkelstraße 1, 71634 Ludwigsburg (direkt an der A81)

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

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1. Teilnahme

‍(1) Dieses Gewinnspiel wird durch die Sierra Germany GmbH, Klaus-Bungert-Str. 8/8a, 40468 Düsseldorf, Deutschland, durchgeführt (nachfolgend Veranstalter).


(2) Das Gewinnspiel/Aktion endet am 28.11.2026 um 21.00 Uhr.

(3) Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Minderjährige und beschränkt Geschäftsfähige sind zur Teilnahme berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zugestimmt hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Sierra Germany GmbH und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter der mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragten Unternehmen sowie Angehörige der Mitarbeiter der zuvor benannten Gesellschaften. MitarbeiterInnen des Breuningerland Ludwigsburg sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

(4) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel einmal pro Tag teilnehmen. Evtl. Gewinne sind nicht übertragbar, es sei denn, die Sierra Germany GmbH bzw. mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen haben einer Übertragung ausdrücklich zugestimmt.

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(5) Der Gutschein kann nicht ausbezahlt werden.

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2. Gewinn/Benachrichtigung und Übermittlung  

(1) Die Auslosung findet nach Ablauf der Aktion in KW 49 (Dezember 2026) statt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden unter allen Teilnehmenden mit der richtigen oder nächstliegenden Schätzung ermittelt und per E-Mail kontaktiert. Verlost werden insgesamt 40 Centergutscheine: 10 × 200 €, 10 × 150 €, 10 × 100 € und 10 × 50 €. Gibt es mehr als 40 Teilnehmende mit der richtigen bzw. gleich nächstliegenden Schätzung, werden die Gewinne unter diesen nach dem Zufallsprinzip ausgelost.

(2) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

(3) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen beim Centermanagement, so ist diese dazu berechtigt, eine Ersatzverlosung durchzuführen.
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3. Datenschutz  

(1) Für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden von den Teilnehmern folgende Daten benötigt: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum. Der/Die Teilnehmer/in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben verantwortlich.

(2) Der Veranstalter gewährleistet im Rahmen des Gewinnspiels den bestmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet insoweit die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).

(3) Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur mit dessen Einwilligung oder auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis an Dritte weitergegeben oder diesen zur weiteren Nutzung überlassen werden. Soweit sich der Veranstalter zur Durchführung des Gewinnspiels externer Dienstleister bedient, sind diese auf das Datengeheimnis verpflichtet und auf Grundlage besonderer vertraglicher Regelungen (Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO) an das deutsche Datenschutzrecht sowie die Datenschutz-Grundverordnung gebunden.

(4) Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels. Mit Beendigung des Gewinnspiels werden die entsprechenden Daten der Teilnehmer gelöscht, es sei denn, sie haben gesondert in die Zusendung von Newslettern bzw. Werbung eingewilligt.

(5) Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Breuningerland Ludwigsburg mit ein. Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerruf ist schriftlich an den unter Ziffer 1 (1) genannten Veranstalter zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

(6) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Breuningerland Ludwigsburg, die weitere Informationen, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, enthält.

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4. Ausschluss  

(1) Wir behalten uns vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe ausschließen.

(2)Ein Ausschluss ist gerechtfertigt, wenn:

  • 1. der Teilnehmer unwahre Angaben zu seiner Person gemacht hat;
  • 2. der Teilnehmer gegen Regeln dieser Teilnahmebedingung verstoßen hat, insbesondere versucht durch die Nutzung eines falschen Accounts mehrfach an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
  • 3. versucht durch unlautere technische Mittel auf das Ergebnis des Gewinnspiels einzuwirken.

(3) Wir behalten uns vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z. B. ein Manipulationsverdacht, der Verstoß gegen die Teilnahmebedingung bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn bestehen im Rahmen der Gewinnteilnahmebedingungen nicht.  

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5. Änderungen  

(1) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, dass Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jeder Zeit zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

(2) Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen.

(3) Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne das Teilnehmer hieraus Ansprüche gegen den Betreiber des Gewinnspiels geltend machen können.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jeder Zeit und ohne Vorankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform.  

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6. Anwendbares Recht  

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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7. Salvatorische Klausel‍

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung und der Zielsetzung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelung als lückenhaft erweist.  

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