TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL:
1. Teilnahme
(1) Dieses Gewinnspiel wird durch die Sierra Germany Real Estate Management GmbH, Klaus-Bungert-Straße 1, 40468 Düsseldorf, durchgeführt (nachfolgend Veranstalter).
(2) Das Gewinnspiel/Aktion endet am 22.02.25 um 23:59 Uhr
(3) Teilnehmen darf jede volljährige, natürlich Person. Minderjährige und beschränkt Geschäftsfähige sind zur Teilnahme berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zugestimmt hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Sierra Germany Real Estate Management GmbH und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter der mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragten Unternehmen sowie Angehörige der Mitarbeiter der zuvor benannten Gesellschaften.
(4) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel einmal pro Tag teilnehmen. Evtl. Gewinne sind nicht übertragbar, es sei denn, die Unibail-Rodamco-Westfield Real Estate Management GmbH bzw. mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen haben einer Übertragung ausdrücklich zugestimmt.
(5) Der Gutschein ist nur einmalig einlösbar, Restwert kann nicht ausbezahlt werden.
(6) Gutscheinkäufe an der Kundeninformation sind während dem Gewinnspielzeitraum ausgeschlossen.
2. Gewinn/Benachrichtigung und Übermittlung
(1) Die Auslosung findet nach Ablauf der Aktion durch das Centermanagement auf der Aktionsfläche statt. Die Gewinner werden persönlich kontaktiert. MitarbeiterInnen des Breuningerland Ludwigsburg sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
(2) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
(3) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb des Aktionszeitraum beim Centermanagement, so ist dieser dazu berechtigt, eine Ersatzverlosung durchzuführen.
3. Datenschutz
(1) Für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden von den Teilnehmern folgende Daten benötigt: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse. Der/Die Teilnehmer/in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben verantwortlich.
(2) Die Veranstalter gewähren im Rahmen des Gewinnspiels den bestmöglichen daten-schutzrechtlichen Standard und beachten insoweit die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung.
(3) Der Veranstalter weist daraufhin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne dessen Einverständnis oder auf Grund einer gesetzlichen Erlaubnis weder an Dritte weitergeben noch diesen zur weiteren Nutzung überlassen werden. Soweit sich der Veranstalter zur Durchführung des Gewinnspiels externen Dienstleistern bedient, sind diese einerseits auf das Datengeheimnis verpflichtet und auf Grundlage besonderer vertraglicher Regelungen (Verträge zur Auftragsverarbeitung) an das Deutsche Datenschutzrecht sowie die Datenschutzgrundverordnung gebunden.
(4) Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels. Mit Beendigung des Gewinnspiels werden die entsprechenden Daten der Teilnehmer gelöscht, es sei denn, sie haben gesondert in die Zusendung von Newslettern bzw. Werbung eingewilligt.
(5) Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Website des Veranstalters und seiner Social Media Accounts mit ein. Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie als Teilnehmer der Veröffentlichung Ihrer Daten jeder Zeit für die Zukunft widersprechen können. Der Widerruf ist schriftlich an die unten genannte verantwortliche Stelle/ Veranstalter des Gewinnspiels zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
(6) Wir verweisen ergänzend auf die diesem Gewinnspiel zu Grunde liegenden Datenschutzbestimmungen, die weitere Informationen und Regelungen, insbesondere auch zu den Ihnen zustehenden Rechten enthalten.
4. Ausschluss
(1) Wir behalten uns vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe ausschließen.
(2)Ein Ausschluss ist gerechtfertigt, wenn:
- 1.der Teilnehmer unwahre Angaben zu seiner Person gemacht hat;
- 2.der Teilnehmer gegen Regeln dieser Teilnahmebedingung verstoßen hat, insbesondere versucht durch die Nutzung eines falschen Accounts mehrfach an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
- 3.versucht durch unlautere technische Mittel auf das Ergebnis des Gewinnspiels einzuwirken.
(3) Wir behalten uns vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z. B. ein Manipulationsverdacht, der Verstoß gegen die Teilnahmebedingung bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn bestehen im Rahmen der Gewinnteilnahmebedingungen nicht.
5. Änderungen
(1) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, dass Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jeder Zeit zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
(2) Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen.
(3) Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne das Teilnehmer hieraus Ansprüche gegen den Betreiber des Gewinnspiels geltend machen können.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jeder Zeit und ohne Vorankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform.
6. Facebook-Disclaimer
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder einer ähnlichen Plattform und wird in keiner Weise von Facebook oder einer ähnlichen Plattform gesponsert und unterstützt oder organisiert.
7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung und der Zielsetzung theologisch am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelung als lückenhaft erweist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Probefahrt beim autohaus von der weppen
I. Nutzung der Fahrzeuge
1. Der Benutzer verpflichtet sich, dass Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln, die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern.
2. Im Falle eines Schadenseintritts oder eines Unfalls, an dem das dem Benutzer zur Verfügung gestellte Fahrzeug beteiligt ist, verpflichtet sich der Benutzer, den Verleiher unverzüglich, soweit möglich auch noch unmittelbar von der Unfallstelle, zu informieren und falls möglich, eine polizeiliche Unfallaufnahme herbeizuführen. Ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht möglich, hat der Benutzer am Unfallort einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen. Die unverzügliche Informationsverpflichtung gilt auch bei einer Entwendung, bei sonstigem Untergang (z.B. Beschlagnahme) sowie bei einem technischen oder sonstigen Defekt (z.B. Panne) des Fahrzeugs. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verleihers in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen.
II. Rückgabe des Fahrzeugs
1. Das Fahrzeug ist vom Benutzer am Ende der vereinbarten Nutzungszeit am Ort der Übergabe in sauberem Zustand zurückzugeben. Wird die vereinbarte Rückgabezeit überschritten, haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die dem Verleiher aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht. Darüber hinaus ist der Verleiher berechtigt, für den Zeitraum der Vorenthaltung des Fahrzeugs über den Rückgabezeitpunkt hinaus eine angemessene Nutzungsentschädigung vom Kunden zu fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
III. Haftung des Benutzers
1. Der Benutzer haftet vorbehaltlich Ziffer 2 gegenüber dem Verleiher für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden (einschließlich Untergang, Abhandenkommen und Beschlagnahme), die vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe entstehen.
2. Abweichend von Ziffer 1 haftet der Benutzer für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, sofern dies vereinbart ist.
3. Keine Haftung besteht für Schäden aufgrund normaler Abnutzung. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf die Schäden, die nicht durch eine vereinbarte Fahrzeugversicherung abgedeckt sind.
IV. Haftung des Verleihers
1.Jegliche Haftung des Verleihers wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hat der Verleiher aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verleiher beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die die Probefahrtvereinbarung dem Verleiher nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Probefahrtvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
2. Soweit die Haftung des Verleihers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verleihers.
3. Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Ziffern 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verleihers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Der Benutzer stellt den Verleiher von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs frei. Gleiches gilt für Ansprüche Dritter aufgrund von Unfällen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung des Verleihers für den Schaden eintritt.
5. Alle Schäden müssen sofort und in schriftlicher Form (Unfallbericht im Fahrzeug) an das Autohaus Von der Weppen gemeldet werden. Bei Verkehrsunfällen ist in jedem Fall die Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen. Bei typischen Schäden beträgt der Eigenanteil des Entleihers in jedem Fall nur 2.500,- € je Schadensfall.
V. Sonstiges
1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich kommen.
2. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Vereinbarung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verleihers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Weiterhin ist die Teilnahme unter Medikamenten- bzw. Drogeneinfluss verboten.
4. Um an der Probefahrt teilnehmen zu können, ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich.
5. Der Führerschein des Fahrers muss mindestens zwei Jahre alt sein.
6. Es handelt sich um ein „Nichtraucher“-Fahrzeug.
7. Eine Pflicht zur Durchführung der Probefahrt besteht nicht.










